Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermieter Luxury Stone Houses Corfu ist nach griech. Recht Ioannis Thomas Passaloglou PERITHEIA PITHOS THESI LEFKARGOULA 0, KERKYRA T.K. 49100. A.F.M.: 162020007

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von zwei Villen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Buchung der Unterkunft des Kunden zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der Buchungsbestätigung, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Dritten.

2.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Außenflächen auf dem Gelände für Werbemaßnahmen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

PREISE, PREISANPASSUNG, ZAHLUNG

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Villenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden über den Vermieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden.

3.2 Die vereinbarten Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, die auf Aufforderung jederzeit vorgelegt wird. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.3. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Villen und/oder für die sonstigen Leistungen des Vermieters erhöht.

3.4 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.5. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.5 Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.

RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES VERMIETERS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Villen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Villen nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen nach Ziff. 4.4 und 4.5 pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4 Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist ein Rücktritt des Kunden nicht kostenfrei möglich. Die Stornokosten ergeben sich wie folgt. Tritt der Kunde bis 3 Monate vor Anreise vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, 50 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde bis 2 Monate vor Anreise vom Vertrag zurück, ist der Vermieter berechtigt, 70 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Danach ist keine Stornierung mehr möglich. Die Stornokosten werden vom Gesamtpreis berechnet. Im Falle von rabattierten Raten und Buchungen ist eine Stornierung ausgeschlossen.

4.5 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Villa oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Sie gelten ebenfalls entsprechend, wenn der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist.

RÜCKTRITT DES VERMIETERS

5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Villa oder Bereiche des Grundstücks schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2.3 vorliegt.

5.3 Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VILLENBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Die gebuchte Villa steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.2 Am vereinbarten Abreisetag ist die Villa dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Hauses für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

HAFTUNG DES VERMIETERS, VERJÄHRUNG

7.1 Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieter bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziff. 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für den vom Vermieter überlassene Parkplatz auf dem Grundstück, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Vermietergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4. Die §§536, 536a BGB finden keine Anwendung. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.

7.3. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.

FUNDSACHEN  

8.1 Zurückgelassene Sachen des Kunden werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Kunden diesem nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen drei Monate auf und berechnet dafür ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarerer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

SCHÄDIGUNG DURCH DEN KUNDEN, HAFTUNG DES KUNDEN  

9.1 Für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen oder Verluste im Sinne des § 276 BGB haftet der Kunde dem Vermieter. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Kunden.

9.2 Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden in der Villa aufhalten.

Streitbeilegung

10.1.Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

10.2 Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.  

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr ist Korfu – Griechenland, Standort der Villen.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Athen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Athen.

11.4 Es gilt griechisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften Stand: Mai 2023